- Der Pächter informiert den Vorstand über den geplanten Verkauf seines Gartens.
- Durch den Pächter wird eine Wertermittlung veranlasst. Die Kosten in Höhe von 60 € trägt der Pächter. Die Kontaktdaten der Wertermittler werden durch den Vorstand dem Pächter übermittelt.
- Kaufinteressenten werden durch den Verkäufer gesucht.
- Wurde ein Kaufinteressent gefunden, werden die Kontaktdaten durch den Interessent dem Vorstand übermittelt, um ein Informationsgespräch Interessenten zu führen. Nach Zustimmung in der nächsten Vorstandsitzung werden alle weiteren erforderlichen Schritte eingeleitet und ein Termin für den Verkauf vereinbart.
- Der Kleingarten muss zum Zeitpunkt des Verkaufs der Rahmenkleingartenordnung entsprechen. Für sämtliche Bauten müssen Baugenehmigungen vorgelegt werden. Nicht genehmigungsfähige Bauten, Überdachungen, Koniferen und Waldbäume sind zu entfernen.
- Versicherung: Eine eventuell abgeschlossene Versicherung beim KVD – Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH muss beim Kleingartenbund „Weißeritzkreis“ e.V. vom Pächter gekündigt werden.
Informationen für den Gartenverkauf
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