Vorgehen bei einem Gartenverkauf

Was ist zu tun?

Es wird empfohlen, Kontakt mit dem Vorstand zur Abstimmung des weiteren Vorgehens aufzunehmen.

Dann sind die nächsten Schritte wie folgt:

  • Entweder einen Aufhebungsvertrag oder eine schriftliche Kündigung (siehe Download-Bereich) entsprechend Unterpachtvertrag §2 (4) beim Vorstand einreichen (Unterschriften analog zum Unterpachtvertrag).
  • Wertermittlung lt. Unterpachtvertrag § 11 (2) und (3) veranlassen.
    Beim Vorstand erhalten Sie die Telefonnummern der zuständigen Wertermittler.
  • Ein Käufer für den Kleingarten wird durch den Pächter gesucht.
  • Vor dem Verkauf des Kleingartens werden Wasser und Strom abgelesen.
    Der Kleingarten kann erst nach Begleichung der Schlussrechnung verkauft werden.
  • Vorausgesetzt, mit dem Kaufinteressenten hat bereits das Informationsgespräch beim Vorstand stattgefunden, findet dann die Übergabe des Kleingartens statt. Durch den Vorstand werden
    folgende Formulare zur Unterschrift vorgelegt:
    • Austrittserklärung,
    • Aufhebungsvertrag (sofern der Kleingarten vor dem Kündigungstermin verkauft wird),
    • Wertermittlungsprotokoll,
    • Aufnahmeantrag und
    • Unterpachtvertrag.
  • Der Kaufvertrag (siehe Download-Bereich) wird ausgefüllt vom Verkäufer und Käufer dem Vorstand zum Gegenzeichnen vorgelegt.

Was ist zu beachten?

  • Der Kleingarten muss entsprechend der Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen sowie den ggf. erteilten Auflagen im Wertermittlungsprotokoll übergeben werden.
  • Für bauliche Anlagen, z. B. Überdachung, Gewächshäuser, Geräteschuppen etc., müssen (sofern kein Bestandsschutz vorliegt) Baugenehmigungen vorgelegt werden. Die Baugenehmigungen sind nur gültig, wenn sie rechtmäßig genehmigt wurden.
  • Sofern die geleisteten Stunden für das laufende Kalenderjahr noch nicht erbracht wurden, sind diese mit der Schlussrechnung zu begleichen. Ebenso enthält die Schlussrechnung den Betrag für die nicht geleisteten
    Stunden des Vorjahres, da diese grundsätzlich erst mit der Jahresrechnung des Folgejahres bezahlt werden.

Weitere Hinweise sind auch auf der Internetseite des Kleingartenbundes „Weißeritzkreis“ e. V. zu finden: https://www.kleingartenbund-weisseritzkreis.de/.

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