- Die Kündigung des Gartens muss an den Vorstand übergeben werden.
- Durch den Vorstand wird eine Wertermittlung veranlasst. Die Kosten in Höhe von 60 € trägt der Pächter.
- Kaufinteressenten werden durch den Verkäufer gesucht.
- Es besteht die Möglichkeit, auf der Website unseres Vereins den Garten zum Verkauf anzubieten (Formular ausfüllen).
- Ebenso kann beim Kleingartenbund „Weißeritzkreis“ e. V. der Garten zum Verkauf angeboten werden (Formular ausfüllen).
- Sollten dem Vorstand Kaufinteressenten für einen Kleingarten bekannt sein, werden die Kontaktdaten übermittelt.
- Wurde ein Kaufinteressent gefunden, werden die Kontaktdaten dem Vorstand übermittelt, um ein Informationsgespräch mit dem Kaufinteressenten zu führen. Nach Zustimmung im Vorstand zum Verkauf des Gartens an den Interessenten werden alle weiteren erforderlichen Schritte eingeleitet und ein Termin für den Verkauf vereinbart.
- Der Kleingarten muss zum Zeitpunkt des Verkaufs der Rahmenkleingartenordnung entsprechen. Für sämtliche Bauten müssen Baugenehmigungen vorgelegt werden. Nicht genehmigungsfähige Bauten, Überdachungen, Koniferen und Waldbäume sind zu entfernen.
- Grundsteuer B: Falls Grundsteuer B auf die Gartenlaube erhoben wird, muss eine Abmeldung unter Vorlage des Kaufvertrags beim Finanzamt vom Pächter erfolgen.
- Versicherung: Eine eventuell abgeschlossene Versicherung beim KVD – Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH muss beim Kleingartenbund „Weißeritzkreis“ e. V. vom Pächter gekündigt werden.
- Zeitschrift „Gartenfreund“: Das Abonnement muss beim Kleingartenbund „Weißeritzkreis“ e. V. vom Pächter gekündigt werden.
Informationen für den Gartenverkauf
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