Freie Gärten

Bevor Sie sich für einen Kleingarten entscheiden, beachten Sie bitte folgende Hinweise: 

  • ein Kleingarten ist kein Wochenendgrundstück, für den Obst- und Gemüseanbau sind mindestens ein Drittel der Gartenfläche zu nutzen
  • ein Kleingarten benötigt ausreichend Zeit zur Bewirtschaftung
  • die Gartenlaube darf nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden und soll mit überdachtem Freisitz die Fläche von 24m² nicht überschreiten
  • für die gemeinschaftlichen Anlagen des Vereins sind jährlich mindestens 10 Arbeitsstunden zu leisten

Haben Sie Interesse?

Bei Interesse an einer Besichtigung oder Übernahme eines Gartens in unserer Kleingartensparte wenden Sie sich bitte an den aufgeführten Inseraten unter „Freie Gärten“ oder an den Vorstand (Kontakt unter Verein/Vorstand)


Freie Gärten

Parzelle Nr. 80

Beschreibung
Parzellengröße: 408 m²
Steinlaube, fester Bau
Laubengröße: 24 m²

Besonderheiten: Laube gemauert auch die Wohnraumwände innen, Unterkellerung, sämtliche Fenster mit Jalousien und Gagefenster, Eingangstür mit elektrischer Jalousie versehen, moderne Einrichtung, Sat Anlage und Anschluß, Geschirr, sämtliche elektrische Geräte, Kocher, Mikrowelle, Backofen, zwei Kühlschränke, Wasserleitung Kupfer im Haus, Wärmewellenheizung, Außendusche mit Warmwasser, neuer Wasserbehälter, Sonnenrollo auf der Terasse zum herausdrehen, 4 Hochbeete, Gewächshaus und mehrere Sitzbereiche im Garten.

Weitere Angabe: Mit Verkauf des Gartens entfällt der Bestandsschutz, so das einige Maßnahmen erfolgen müssten, die man preislich vereinbaren könnte.

Preisvorstellung: 12.500 € (Preisvereinbarung möglich)

Kontakt
Frau Matthäus-Kießling
E-Mail: m-a.kiessling@t-online.de

Datum: 30.03.2025

Parzelle Nr. 60

Beschreibung
Parzellengröße: 290m²
Interessierte sollten handwerkliches Geschick mirbingen: Die vorhandene Gartenlaube ist sanierungsbedüftig. Beete, Bepflanzungen und Wege müssen neu gestaltet werden.

Kontakt
Vorstand: vorstand@panoramaev.de

Datum: 15.03.2025


Zudem kann eine Anfrage nach freien Gärten beim Vorstand gestellt werden. Sollte zu diesem Zeitpunkt gerade kein Garten frei sein, ist eine Vormerkung möglich. Der Vorstand nimmt dann den Kontakt auf, sobald ein freier Garten zur Verfügung steht.

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